Lieber Kunde,
die folgenden Hinweise und Bedingungen regeln das Vertragsverhältnis zwischen Ihnen und dem Vermieter Schoggy -Babyservice.
Der Mieter erklärt und stimmt darin überein, daß
a) er bei Entgegennahme des Miet-Artikels diesen überprüft und sich davon überzeugt, dass er funktioniert und ohne irgendwelche Mängel ist. Reklamationen sind unverzüglich dem Vermieter mitzuteilen und können zu einem späteren Zeitpunkt nicht mehr akzeptiert werden;
b) er dem Vermieter unverzüglich (innerhalb von 24 Stunden) mitteilt, wenn der Artikel nicht zum vereinbarten Zeitpunkt zur Verfügung gestellt wurde. Reklamationen bezüglich des Liefertermins sind unverzüglich dem Vermieter mitzuteilen und können zu einem späteren Zeitpunkt nicht mehr akzeptiert werden;
c) der Miet-Artikel Eigentum des Vermieters ist und spätestens zum vereinbarten Rückgabetermin wieder an den Vermieter zurückzugeben ist;
d) bei verspäteter Rückgabe des Mietgegenstandes der Vermieter die ihm dadurch entstehenden Kosten ( eine zweite Hotel-Anfahrt) dem Kunden in Rechnung stellen wird;
e) er die einzige Person ist, der erlaubt ist, den Miet-Artikel zu benutzen und dass er unter keinen Umständen den Miet-Artikel einer anderen Person verleiht oder zur Benutzung zur Verfügung stellt;
f) er den Vermieter im Falle eines Verlustes des Miet-Artikels sofort benachrichtigt;
g) er die volle Verantwortung für alle Schäden an dem Miet-Artikel trägt und die volle Kostendeckung für diese Schäden übernehmen wird, d.h. die Zahlungsverpflichtung aller Rechtsansprüche trägt;
h) er keinerlei Ansprüche gegen den Vermieter stellen kann, bei nicht sachgemäßer Bedienung (auch Nichtbeachtung der Sicherheits- und Gebrauchshinweise, die dem Miet-Kinderbuggy oder Miet-Kinderwagen beiliegen) und deren Folgen;
i) er die volle Verantwortung für Diebstahl oder Abhandenkommen des Miet-Artikels, oder Teilen davon, trägt und bei Verlust eines Miet-Kinderbuggys einen Schadensersatz von
(K1), 150 Euro
(K2), 200 Euro
(K3), 300 Euro
(K4), 200 Euro
(K5), 600 Euro
(K6),1200 Euro
(K7),1500 Euro
(B1), 150 Euro
(B2), 150 Euro
(R1), 600 Euro
(R2), 150 Euro
(A1), 150 Euro
(A2), 150 Euro
(A3), 150 Euro
(A4), 150 Euro
für den Miet-Artikel sowie jeweils alle weiteren, dem Vermieter dadurch entstehenden Kosten, an den Vermieter zahlen wird;
j) er den Miet-Artikel spätestens zum vereinbarten Rückgabetermin in einem ordentlichen Zustand zurückgeben wird und bei übermäßig starker Verschmutzung eine Reinigungsgebühr in Höhe von 15,00 Euro an den Vermieter zahlen wird;
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